Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1 Allgemeines

Diese AGB gelten für alle VertragspartnerInnen der Hebammenpraxis Lauterstein. Dies umfasst alle TeilnehmerInnen an den Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskursen, Fit nach der Rückbildung, den Babymassagekursen, sowie den  Yogakursen. Der Geltungsbereich dieser AGB erstreckt sich zusätzlich auf alle anderen Leistungen der Hebammenpraxis Lauterstein und gilt spätestens mit der Anmeldung zu einer der oben angebotenen Leistungen.

2 Angebote, Auftragsannahme

Die Zustellung von Kursanmeldungen durch die Hebammenpraxis Lauterstein stellt noch kein Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst bei Annahme der Kursanmeldung durch die Hebammenpraxis Lauterstein zustande.

Die Kursteilnahme ist nur für eine begrenzte Anzahl von Teilnehmerinnen möglich. Für den Fall, dass zu wenig Anmeldungen für einen Kurs bestehen, behält sich die Hebammenpraxis Lauterstein vor, den Kurs abzusagen.

Für den Fall, dass zu viele Anmeldungen für einen Kurs bestehen, behält sich die Hebammenpraxis Lauterstein vor, die übersteigenden Anmeldungen nicht für diesen Kurs zu berücksichtigen.

Eine Anmeldung durch eine Kundin ist bindend.

Bei einer Absage bis 21 Tage vor Kursbeginn wird eine Gebühr von 60 % des Kurspreises / der Partnergebühr erhoben. Bei noch späterer oder gar keiner Absage vor Kursbeginn wird die volle Kursgebühr (100%) in Rechnung gestellt.  Bitte beachten: Bei Nichtteilnahme werden die anfallenden Gebühren des Kurses nicht von der Krankenkasse übernommen.

Angaben zur Krankenversicherung sind mit der Anmeldung mitzuteilen und die Versichertenkarte ist am ersten Kurstag vorzulegen.

Es ist nicht möglich eine Teilnehmerin während eines laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen.

Sollte der Kurs aufgrund aktueller Pandemieempfehlungen bzw. -richtlinien und geltenden Einschränkungen nicht als Präsenzkurs stattfinden können, wird der Kurs online stattfinden. Eine Kursabmeldung aufgrund dieses Formwechsels ist nicht möglich. 

3 Leistungen

Eine Kundin hat keinen Anspruch auf Rückzahlung, soweit sie Kursstunden verpasst.

Von der Teilnehmerin versäumte Kursstunden sind von der Kundin selbst zu tragen. Der Grund der Nichtteilnahme am Kurs ist dabei unerheblich. Einzige Ausnahme hierfür stellt eine vorzeitige Geburt dar. Hinweis: Bei Nichtteilnahme werden die anfallenden Gebühren des Kurses nicht von der Krankenkasse übernommen.

4 Preise, Zahlungsbedingungen

Die Kursgebühren von Geburtsvorbereitung und Rückbildung werden bei gesetzlich Versicherten direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.

Bei Versicherten einer privaten Krankenkasse erfolgt die Rechnung privat, nach der gültigen Hebammengebührenordnung. Die Rechnung wird im Kurs ausgestellt.

Die Kundin ist zur Zahlung der Hebammenrechnung verpflichtet, auch wenn nicht alle in Anspruch genommenen Leistungspositionen von der Krankenkasse übernommen werden.

Die Gebühren für alle Kurse sind spätestens zu Kursbeginn fällig.

Die Kursgebühren sind auch bei Versäumen des ersten Kurstags an demselben fällig.

Bei Geburtsvorbereitungskursen mit KurspartnerIn ist der Partnerbeitrag in Höhe von 140€ spätestens bis Kursbeginn zu entrichten.

5 Haftung

Die Teilnahme an den angebotenen Kursen geschieht auf eigene Gefahr.

Die Hebammenpraxis Lauterstein haftet bei Verletzungen des Körpers und der Gesundheit für Vorsatz und Fahrlässigkeit.

Für sonstige Schäden haftet die Hebammenpraxis Lauterstein nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Für die Ablage von Kleidungsstücken und anderen Gegenständen im Vorraum wird keine Haftung übernommmen.  Die Hebammenpraxis Lauterstein übernimmt keinerlei Haftung für den Bereich der Garderobe oder für abgelegte Gegenstände.

6 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl

Gerichtsstand für beide ist Lauterstein, es sei denn, es wird ausdrücklich ein anderer Erfüllungsort vertraglich festgelegt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder dieser Text eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem Zweck der gewollten Regelung am ehesten entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

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